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   KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07   

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https://dejure.org/2008,37769
KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07 (https://dejure.org/2008,37769)
KG, Entscheidung vom 18.06.2008 - 26 U 148/07 (https://dejure.org/2008,37769)
KG, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 26 U 148/07 (https://dejure.org/2008,37769)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Hingegen ist die Vermutung nicht begründet, wenn eine sachgerechte Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftiger Weise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gegeben hätte ( BGH NJW 2004, 2967, 2969 [BGH 13.07.2004 - XI ZR 178/03] n.w.N.).

    In diesen Fällen trifft den Geschädigten die ggf. durch § 287 erleichterte Beweislast, dass er damals die von ihm nunmehr behauptete Entscheidung bei vertragsgerechter Belehrung durch den Berater getroffen hätte ( BGH NJW-RR 2004, 1210 ff. [BGH 16.10.2003 - IX ZR 167/02] ; § 287 ZPO nicht erwähnend und die Kausalität ablehnend dagegen BGH, Urteil vom 13.07.2004, XI ZR 178/03 ).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Denn, wie das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 11. Mai 2006 ( 5 C 10/05 , Rdn. 63 zitiert nach Juris) zutreffend ausgeführt hat, kann ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderungsprogramm wie die Anschlussförderung ohne Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG aus sachlichen Gründen jederzeit geändert werden, womit ein Subventionsempfänger auch rechnen muss.
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Zwar wird die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vermutet, da dies der Lebenserfahrung entspricht ( BGH NJW 2006, 2042, 2043 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] n.w.N.).
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Auch die von der Klägerseite angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 2006 ( III ZR 20/05 zitiert nach Juris) steht einer solchen Bewertung des Sachverhalts nicht entgegen.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    In diesen Fällen trifft den Geschädigten die ggf. durch § 287 erleichterte Beweislast, dass er damals die von ihm nunmehr behauptete Entscheidung bei vertragsgerechter Belehrung durch den Berater getroffen hätte ( BGH NJW-RR 2004, 1210 ff. [BGH 16.10.2003 - IX ZR 167/02] ; § 287 ZPO nicht erwähnend und die Kausalität ablehnend dagegen BGH, Urteil vom 13.07.2004, XI ZR 178/03 ).
  • BGH, 23.02.1999 - XI ZR 49/98

    Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    In der Zwangsvollstreckung steht der Gesellschaft jedoch grundsätzlich kein Tilgungsbestimmungsrecht zu ( BGH NJW 99, 1704), während § 366 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Tilgungsreihenfolge angibt, die grundsätzlich auch mangels anderweitiger Parteivereinbarung bei der Verwertung von Sicherheiten gilt.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss ein Emissionsprospekt dem potentiellen Anleger oder Erwerber alle Umstände des angebotenen Modells sachlich richtig und vollständig informieren, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können ( BGH NJW 1992, 228, 230 [BGH 26.09.1991 - VII ZR 376/89] ; 2001 436, 437; 2004, 2228, 2229) .
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Dementsprechend sind auch in den Jahren nach dem Fondsbeitritt die Verluste des Klägers aufgrund der Fondsbeteiligung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ( BFH, Urteil vom 21.11.2000 - IX R 2/96 - , Rdn. 51 f. zitiert nach Juris) steuerlich anerkannt worden.
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2007 - 4 U 110/07

    Ersatz von Personenschäden aus einem Unfall anlässlich der Erbringung von

    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Es kann aber nicht von vornherein vermutet werden, dass der Kläger im Falle einer entsprechenden Darstellung dieser Sachlage durch den Prospekt von der Zeichnung des Fonds abgesehen hätte (ähnlich zu Fällen betreffend die Anschlussförderung der 4. und 13 Zivilsenat des Kammergerichts, Hinweisverfügung vom 08.11.2004 - 4 U 110/07 - Hinweisbeschluss vom 29.11.2007 - 24 U 62/07 -, anders zum G.... -Fonds ... der 27. Zivilsenat des Kammergerichts , Urteil vom 22.01.2008 - 27 U 153/06 - ).
  • KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
    Auszug aus KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07
    Es kann aber nicht von vornherein vermutet werden, dass der Kläger im Falle einer entsprechenden Darstellung dieser Sachlage durch den Prospekt von der Zeichnung des Fonds abgesehen hätte (ähnlich zu Fällen betreffend die Anschlussförderung der 4. und 13 Zivilsenat des Kammergerichts, Hinweisverfügung vom 08.11.2004 - 4 U 110/07 - Hinweisbeschluss vom 29.11.2007 - 24 U 62/07 -, anders zum G.... -Fonds ... der 27. Zivilsenat des Kammergerichts , Urteil vom 22.01.2008 - 27 U 153/06 - ).
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